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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Segelschule Ralph Bennewitz ( im Folgenden ”Segelschule“ genannt ) führt Kurse nach der bei Vertragsabschluss gültigen Kursbeschreibung durch, und bietet Segelmöglichkeiten im Rahmen des Segelschul-Clubs.
Die Kursmitglieder nehmen - auf eigene Gefahr - eigenverantwortlich teil und sind sich der Risiken des Segelsports bewusst. Sie versichern, dass sie nicht unter einer Krankheit leiden, die einer Teilnahme im Wege stehen würde und dass sie bei Praxis-Kursen mindestens die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllen. Sie verpflichten sich, den Anweisungen der Ausbilder/Innen - insbesondere in Sicherheitsfragen - strikt Folge zu leisten. Andernfalls können sie aus dem Kursus ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht in dem Falle nicht. Die Segelschule haftet nicht für persönliches Eigentum der Teilnehmer/Innen.

Theorie - und Praxis Kurse

Die Teilnehmer/Innen melden sich an und erhalten eine schriftliche (auch E-Mail) Anmeldebestätigung von der Schule. Die Bestätigung beinhaltet das Recht, an dem vereinbarten Kursus teilzunehmen, wenn die Kursgebühr rechtzeitig entrichtet wurde. Die Anmeldung gilt erst als bestätigt, wenn die Anmeldegebühr in Höhe von 50 € pro Teilnehmenden auf unser Konto eingegangen ist. Diese Gebühr kann unter Einbehalt von 25 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet werden, wenn eine Abmeldung bis 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt, danach wird nichts mehr rückerstattet. Der Restbetrag ist bei Kursbeginn fällig. Die Kursteilnehmer/Innen sind über eine Segelschulen-Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Die Teilnehmer/Innen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Segelschule haftet lediglich für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Ein weitergehender Anspruch seitens der Teilnehmer besteht nicht.

Der Segelschul-Club

Der Segelschul-Club ist kein eingetragener Verein. Im Rahmen des Clubs erhalten die Club Mitglieder die Möglichkeit gegen ein Entgelt für einen festgelegten Zeitraum an der Ostsee zu segeln. Hierbei handelt es sich um einen Mietvertrag. Nach der “Freigabe”, die über eine Person vor Ort im Auftrag der Segelschule erfolgt, haben die Clubmitglieder das Recht, jederzeit die Boote zu nutzen, wenn sie frei sind. Anspruch auf ein bestimmtes Boot zu einer bestimmten Zeit besteht nicht. Die Mitglieder verpflichten sich, den Anordnungen der Segelschulmitarbeiter/Innen Folge zu leisten und die Boote pfleglich zu behandeln, insbesondere unter Berücksichtigung der eigenen Fähigkeiten und der Wetterentwicklung zurückhaltend und nicht leichtsinnig zu agieren, und aufgetretene Schäden umgehend zu melden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort : Heiligenhafen Heiligenhafen, den 10. 10. 2017

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